SPRACHFÖRDERUNG

Deutschförderklasse – DfKl &   Deutschförderkurs – DfKu
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden im Sinne der Chancengerechtigkeit und für deren bessere Eingliederung in den Klassenverband seit dem Schuljahr 2018/19 in eigenen Deutschförderklassen oder in unterrichtsparallelen Deutschförderkursen unterrichtet.

Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schüler/innen ist das frühzeitige und intensive Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch, damit diese Schüler/innen möglichst rasch nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden können.

Zuteilung zur Deutschförderklasse beziehungsweise zum Deutschförderkurs
Die Zuteilung zu einer Deutschförderklasse beziehungsweise zu einem Deutschförderkurs erfolgt auf Basis von MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch), einem österreichweit einheitlichen, standardisierten Testverfahren. Die Testung findet im Rahmen der Schuleinschreibung statt. Dabei wird festgestellt ob der/die Schüler/in einen außerordentlichen Status erhält und ob aufgrund mangelhafter Deutschkenntnisse eine Zuteilung zu einem Deutschförderkurs oder aufgrund ungenügender Deutschkenntnisse eine Zuteilung zu einer Deutschförderklasse erfolgt.

Weitere Überprüfungen von außerordentlich eingestuften Schülerinnen und Schülern mit MIKA-D erfolgen dann jeweils zu Semesterende. Dabei wird festgestellt, welche Form der Deutschförderung der/die Schüler/in im folgenden Semester benötigt. Daher ist nach dem Wintersemester, abhängig vom MIKA-D-Testergebnis, ein Umstieg in den Regelunterricht mit Deutschförderkurs oder bereits als ordentliche/r Schüler/in möglich. Schulstufenwiederholungen und damit verbundene Laufbahnverluste sollen so weit als möglich vermieden werden.

Weitere Informationen zu MIKA-D
Die Deutschförderklasse und der Deutschförderkurs sind in der Regel auf ein Semester ausgelegt und können maximal vier Semester lang besucht werden. Anschließend muss der/die Schüler/in in den ordentlichen Status übergeführt werden.
Zur Gründung einer DFKL/ DFKU- Gruppe benötigt man prinzipiell 8 – 15 SchülerInnen. Liegt die Zahl darunter, wird die Förderung integrativ durchgeführt, also ohne der Bildung einer eigenen Gruppe.

Das Ausmaß der Stunden einer DFKL/ DFKU liegt bei max.15 WST

DaZ – Deutsch als Zweitsprache

DaZ-Sprachförderung steht allen SchülerInnen zu, die Deutsch nicht als Herkunftssprache sprechen und im Regelunterricht merklich sprachlich bedingte Schwierigkeiten haben.

Die DaZ- Förderung kann sowohl in der Grundstufe I als auch in der Grundstufe II angeboten werden, wenn es SchülerInnen gibt, die diese Förderung benötigen.
Diese Förderung ist vor allem für SchülerInnen gedacht, die einen ORDENTLICHEN SCHÜLERSTATUS aufweisen.